Mediation in den Zeiten von Corona


Je länger die COVID-19-Pandemie unser Leben bestimmt, umso mehr verstärken sich auch die Konflikte im Wirtschaftsleben oder in unseren Alltagsbeziehungen. Unternehmen können die mit anderen Unternehmen oder Verbrauchern geschlossenen Verträge nicht mehr wie vorgesehen erfüllen, im Arbeitsleben führen die geänderten Abläufe und Beschränkungen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern untereinander oder mit Arbeitgebern und auch in Familien und Beziehungen kommt es vermehrt zu Konfliktsituationen. Es wird befürchtet, dass es in der nächsten Zeit zu einer vermehrten Zahl von Gerichtsprozessen kommt. Doch nicht alle Konflikte lassen sich zur Zufriedenheit der Konfliktparteien mit juristischen Mitteln lösen. Auch die Politik weist darauf hin, dass man sich hier verstärkt über die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegungsverfahren Gedanken machen sollte. Insbesondere das Verfahren der Mediation bietet sich hier in vielen Bereichen an.

Störungen in Verträgen zwischen Unternehmen und anderen Unternehmen oder mit Verbrauchern


Viele Unternehmen können Verträge, die vor Ausbruch der Pandemie geschlossen worden sind, nicht mehr in der geplanten Weise erfüllen. Lieferketten sind gestört, Veranstaltungsverbote und -einschränkungen machen viele Projekte im Kulturbereich unwirtschaftlich oder unmöglich, neue Abläufe erfordern erhebliche Investitionen, laufende Betriebskosten können nicht erwirtschaftet werden, Zukunftsprognosen sind nur schwer möglich.

In vielen Bereichen hat der Gesetzgeber Fördermaßnahmen vorgesehen oder spezielle COVID 19 Gesetze erlassen. Doch auf viele Vertragsbeziehungen finden diese keine Anwendung oder sie sind zeitlich beschränkt. Wenn sich die Vertragsparteien zu Anfang der Pandemie noch einvernehmlich über die Aussetzung von Vertragsleistungen verständigt haben, wird dies mit dem Andauern der Pandemie schwerer und schwerer. Vermehrt fragen sich die Parteien, inwieweit sie rechtliche Ansprüche haben, z.B. auf Kündigung oder Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistungen. Hier ist die Gesetzeslage aber alles andere als einfach.

Greifen die speziellen COVID-19-Gesetze nicht, muss man auf die allgemeinen Regelungen des BGB zurückgreifen. Sind Vertragsleistungen für einen Vertragspartner unmöglich und hat er dies auch nicht verschuldet, kann er nach den Regeln der Unmöglichkeit von der Leistung befreit werden. Unter Umständen entfällt dann auch die Pflicht des anderen Vertragspartners zur Gegenleistung, meist zur Zahlung der Vergütung. Schwieriger wird es aber schon dann, wenn Teilleistungen noch möglich aber wirtschaftlich vielleicht nicht mehr sinnvoll sind. Das Gesetz regelt dies nur rudimentär. Möglicherweise kann man auch über die Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage eine Anpassung des Vertrages verlangen. Aber auch hier gibt das Gesetz kaum Vorgaben. Am Ende sind Vertragsparteien im Falle von Leistungsstörungen immer gut beraten, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Gelingt dies im Konfliktfall aufgrund der Eskalation des Konflikts nicht, kann eine Mediation einen konstruktiven Rahmen für weitere Gespräche und das Finden interessengerechter Lösungen bieten.

Konflikte in der Arbeitswelt


Auch im Berufsalltag und in Unternehmen kommt es zu zahlreichen Konflikten. Viele Arbeitnehmer wurden in Kurzarbeit geschickt und haben mit vermindertem Einkommen zu kämpfen. Durch die Einführung von Homeoffice-Arbeitsplätzen haben sich die Abläufe für viele Arbeitnehmer komplett gewandelt. Meist geht dies auch mit veränderten Arbeitszeiten einher, für Arbeitnehmer mit Kindern führt die Betreuung zu erheblichen Mehrbelastungen. Viele Unternehmen bekunden schon die Absicht, auch nach dem Ende der Pandemie verstärkt auf Homeoffice-Plätze zu setzen. Hier können die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durchaus unterschiedlich sein. Für viele Arbeitnehmer ist auch der soziale Austausch am Arbeitsplatz und die Arbeit im persönlichen Team entscheidend, für den Arbeitgeber mag der Einsatz von Homeoffice manchmal effizienter und kostengünstiger sein. Auch Betriebsräte und andere Betriebsorgane müssen sich intensiv mit den neuen Arbeitsabläufen befassen und hier täglich neue Interessenkonflikte lösen. Auch bei diesen Arbeitskonflikten lassen sich nicht alle Probleme juristisch klären, zumal längere Gerichtsverfahren zu einer Belastung der Beteiligten führen werden. Auch hier kann die Mediation eine sinnvolle alternative Möglichkeit zur Konfliktbearbeitung darstellen.

Konflikte im Alltag


Die COVID-19-Pandemie hat auch in unserem Alltagsleben zu neuen Konflikten geführt. Gerade Familien sind einer hohen Belastung ausgesetzt. Zur Sorge um die Gesundheit und die finanzielle Existenz kommt die Belastung durch zusätzliche Kinderbetreuung, Home-Schooling ohne ausreichende Unterstützung, Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung oder Urlaubsplanung und eventuell auch finanzielle Engpässe aufgrund von Kurzarbeit oder geringerer Einkünfte bei Selbstständigen oder freien Mitarbeitern. Aber auch im sonstigen Alltagsleben kommt es vermehrt zu Spannungen, etwa zwischen Nachbarn in Mietshäusern. Hier kann das Verhalten der Mitmenschen schnell als Belastung empfunden werden, sei es z.B. durch die Verursachung von Lärm oder anderen Störungen. Auch hier kann die Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sein.

Vorteile eines Mediationsverfahrens


Eine Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Konfliktparteien in einer längerfristigen Beziehung stehen, die auch noch nach Ende des Konflikts funktionieren soll. Auch nach der Bearbeitung des Konflikts wollen Unternehmen weiter in Geschäftsbeziehung bleiben, Unternehmen weiter Verträge mit Verbrauchern schließen, Familien weiter miteinander harmonisch umgehen und Nachbarn in Frieden miteinander leben. Es ist also wichtig, dass sich die Konfliktparteien hier nicht endgültig zerstreiten, sondern wieder eine Vertrauensbasis für die Zukunft schaffen. Die Mediation schafft hierbei einen sicheren Rahmen, um offen über alle Themen zu sprechen und alle Beteiligten ausreichend zu Wort kommen zu lassen. Ziel der Mediation ist es, den Parteien zu ermöglichen in konstruktiver Weise eine für alle interessengerechte Lösung zu entwickeln. Im Vergleich zum Gerichtsverfahren ist die Mediation hierbei in der Regel wesentlich schneller und kostengünstiger. Gerichtsverfahren können sich leicht über mehrere Instanzen erstrecken und viele Jahre dauern, die Gerichts- und Anwaltskosten können je nach Streitwert erheblich sein. Auch die psychischen Belastungen eines Gerichtsverfahrens sind nicht zu unterschätzen. Auch bietet das Gesetz nicht immer eine interessengerechte Lösung für jeden Einzelfall. Zwar mag es am Ende einen klaren Sieger und einen Verlierer geben, die Beziehung wird hierunter aber im Zweifel gelitten haben.

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich auch als Mediator in Konflikten tätig. Als Mediator bin ich nach den Anforderungen des Mediationsgesetzes ausgebildet. Mediationen können in meinen Kanzleiräumen oder auch an anderen Orten (z.B. in Ihrem Unternehmen) stattfinden. Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Mediation zur Verfügung. In einem Gespräch können wir gerne ausloten, inwieweit sich ihr Konflikt für eine Mediation eignet und wie sich bei Ihnen der Ablauf gestalten könnte. Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit als Mediator finden Sie hier.
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