Erste Kontaktaufnahme ohne Kosten
Durch Ihre erste Kontaktaufnahme entstehen Ihnen noch keine Kosten. Zunächst möchte ich Sie und Ihr Anliegen kennenlernen. Ich möchte erfahren, um was es bei Ihnen geht und welchen konkreten rechtlichen Beratungsbedarf Sie haben, wie ich Ihnen also in Ihrer Situation helfen kann. Sobald ich weiß, was Sie brauchen, kann ich Ihnen ein Angebot für meine Leistungen und die Vergütung hierfür machen. Grundsätzlich werden wir die Vergütung in einer schriftlichen Vereinbarung regeln. Diese kann auch per E-Mail geschlossen werden. Allgemein gilt:
Gesetzliche Gebühren
Viele Gebühren für Rechtsanwälte sind bereits gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Sie stellen in der Regel die Mindestvergütung dar. Die gesetzlichen Gebühren dürfen z.B. in gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden. Die gesetzlichen Gebühren gelten grundsätzlich auch dann, wenn keine besondere Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Vergütungsvereinbarungen
In der Regel arbeite ich zu einem Stundensatz. Dies bedeutet, dass sich meine Vergütung nach dem Zeitaufwand richtet. Hierfür schließen wir vorher eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Höhe des Stundensatzes meiner Kanzlei ist abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Mandats, der rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeit der Sache und dem Gegenstandswert. Auch kommt es darauf an, ob ich Sie als Verbraucher*in in einer privaten Angelegenheit oder als Unternehmer*in im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit berate. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen kann auch ein Grundhonorar oder ein Vorschuss vereinbart werden.
Für Mandant*innen, die erstmals mit Rechtsanwält*innen zusammenarbeiten, erscheinen die anwaltlichen Stundensätze auf den ersten Blick sehr hoch. Allerdings ist hier immer zu bedenken, dass in dem Stundensatz nicht nur mein persönlicher Gewinn als Rechtsanwalt, sondern auch die Kosten meines gesamten Kanzleiapparats (einschließlich Personal, Büro, Aktenführung, Zulassungen, Fortbildungen, Versicherungen, Software/Bücher etc.) enthalten sind, die bei Anwaltskanzleien aufgrund der organisatorischen und gesetzlichen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Kanzleibetrieb erheblich sein können. Nach meinen Erfahrungen liegen die Stundensätze von Fachanwält*innen im Urheber- und Medienrecht zwischen 200,00 und 500,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, wobei Einzelanwält*innen im unteren und größere Kanzleien im oberen Bereich liegen. Durch eine schlanke Kostenstruktur und Digitalisierung vieler Arbeitsschritte konnte ich meine eigenen Sätze über die Jahre stabil niedrig halten.
Für einige Tätigkeiten können in Ausnahmefällen auch Pauschalvergütungen vereinbart werden, wenn sich der Arbeitsaufwand gut einschätzen lässt. Dies kann z.B. bei Markenanmeldungen, der Erstellung eines Vertragsmusters oder der Fertigung eines Gutachtens der Fall sein. Meist ist eine solide Einschätzung aber schwierig, so dass für beide Seiten eine Stundensatzvereinbarung verlässlicher ist. Denn hat man sich am Anfang schwer verschätzt, ist am Ende eine Seite unzufrieden.
Vielleicht wünschen Sie sich auch zunächst nur eine Erstberatung, um abschätzen zu können, wie Sie weiter vorgehen möchten. Eine Erstberatung ist eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage, die in einem Beratungsgespräch (persönlich, am Telefon oder per Zoom) oder schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen kann. Für eine Erstberatung rechne ich in der Regel auch nach meinem Stundensatz ab. In meiner Anfangszeit waren Erstberatungen sowohl vom Sachverhalt als auch von der Rechtslage her übersichtich und konnten oft im Rahmen einer Stunde erfolgen. Dies ist heute meist nicht mehr der Fall. Fast immer sind neben Verträgen weitere E-Mails, Social Media-Beiträge, WhatsApp-Nachrichten, Internetveröffentlichungen etc. zu sichten und weitere Informationen einzuholen. Die Rechtslage ist gerade im digitalen Bereich komplex. Um eine sorgfältige Erstberatung zu gewährleisten, muss daher oft ein Rahmen von mehr als einer Stunde angesetzt werden. Am besten sprechen Sie mich einfach an. Die Kontaktanfrage ist, wie oben geschrieben, für Sie kostenlos. Ich unterbreite Ihnen dann gerne ein Angebot. Ihre Fragen werden wir vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung besprechen.
Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie mich ruhig an! Sie können mich gerne anrufen oder über das
Kontaktformularansprechen.