Erste Kontaktaufnahme ohne Kosten
Durch Ihre erste Kontaktaufnahme entstehen Ihnen noch keine Kosten. Zunächst möchte ich Sie und Ihr Anliegen kennenlernen. Ich möchte erfahren, um was es bei Ihnen geht und welchen konkreten rechtlichen Beratungsbedarf Sie haben, wie ich Ihnen also in Ihrer Situation helfen kann. Sobald ich weiß, was Sie brauchen, kann ich Ihnen ein Angebot für meine Leistungen und die Vergütung hierfür machen. Grundsätzlich werden wir die Vergütung in einer schriftlichen Vereinbarung regeln. Diese kann auch per E-Mail geschlossen werden. Allgemein gilt:
Gesetzliche Gebühren
Viele Gebühren für Rechtsanwälte sind bereits gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Sie stellen in der Regel die Mindestvergütung dar. Die gesetzlichen Gebühren dürfen z.B. in gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden. Die gesetzlichen Gebühren gelten grundsätzlich auch dann, wenn keine besondere Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Vergütungsvereinbarungen
In der Regel arbeite ich zu einem Stundensatz. Dies bedeutet, dass sich meine Vergütung nach dem Zeitaufwand richtet. Hierfür schließen wir vorher eine Vergütungsvereinbarung ab. Die Höhe des Stundensatzes meiner Kanzlei ist abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Mandats, der rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeit der Sache und dem Gegenstandswert. Je nach Umfang der gewünschten Leistungen kann auch eine Mindestvergütung oder ein Vorschuss vereinbart werden.
Für einige Tätigkeiten können auch Pauschalvergütungen vereinbart werden, wenn sich der Arbeitsaufwand gut einschätzen lässt. Dies kann z.B. bei Markenanmeldungen, der Erstellung eines Vertragsmusters oder der Fertigung eines Gutachtens der Fall sein. Meist ist eine Einschätzung aber schwierig, so dass für beide Seiten eine Stundensatzvereinbarung verlässlicher ist. Denn hat man sich am Anfang schwer verschätzt, ist am Ende eine Seite sehr unzufrieden.
Vielleicht wünschen Sie auch zunächst eine Erstberatung. Eine Erstberatung ist eine vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage, die meist in einem Beratungsgespräch (persönlich, am Telefon oder per Zoom) erfolgt. Für die Erstberatung rechne ich in der Regel nach meinem Stundensatz ab.
Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie mich ruhig an! Sie können mich gerne anrufen oder über das
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