Wie ist der typische Ablauf eines Mandats?


Wie können Sie mich kontaktieren?

Sie können mich gerne anrufen oder per E-Mail kontaktieren, je nachdem, was für Sie passender ist. Ihre Anfrage bleibt vertraulich, auch wenn wir später nicht zusammenarbeiten sollten.

Ist es nötig, für die Beratung in meine Kanzlei zu kommen?

Nein. Der Erstkontakt kommt meist per E-Mail oder Telefon zustande. Ein persönlicher Termin wäre dann natürlich der Idealfall. Sie möchten sich sicher gerne ein persönliches Bild von mir machen. Schließlich geht es für Sie um wichtige Themen, die Sie in guten Händen wissen möchten. Auch ich möchte Sie gerne persönlich kennenlernen. Lässt sich ein persönlicher Beratungstermin in meiner Kanzlei aber nicht einrichten, können wir auch über Telefon, E-Mail oder Videotelefonie (z.B. per Zoom) kommunizieren. Dies gilt gerade für Mandat*innen, die nicht in Berlin ansässig sind.

Gibt es bei Anwaltsverträgen ein Widerrufsrecht für Verbraucher?

Ja. Hier wird es juristisch: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen nach § 312c BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher sind Personen, die ein Rechtsgeschäft abschließen, dass nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Künstler*innen, Produzent*innen etc. handeln grundsätzlich nicht als Verbraucher, sondern Unternehmer. Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen werden, also ausschließlich durch E-Mail, Briefe, Telefonate oder Videotelefonie, wenn dem ein System zu Grunde liegt.

Wenn Sie rechtlich als Verbraucher*in gelten und wir ausnahmsweise nur über Fernkommunikationsmittel zusammenarbeiten, kann Ihnen also ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber werde ich Sie dann noch einmal genauer informieren.

Wie erfolgt die Bearbeitung von Mandaten?

Dies ist ganz abhängig von der Art des Mandats. Möchten Sie zunächst eine Erstberatung, dann gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage und fasse die wichtigsten Punkte meist in einer E-Mail oder einem Brief zusammen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Gestaltung oder Verhandlung von Verträgen, werde ich die Entwürfe, Lösungsoptionen und Verhandlungsstrategien mit Ihnen individuell absprechen. Beauftragen Sie mich mit Ihrer Vertretung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde, werde ich alle Schritte mit Ihnen besprechen, wie Anschreiben, Klagen, Vergleiche usw.

Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihren Fall in Ihrem besten Interesse bearbeiten werde. Dafür stehe ich mit meiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Welche Kosten enstehen bei einer Beauftragung?



Erste Kontaktaufnahme ohne Kosten

Kosten entstehen erst, wenn Sie mich auch beauftragen. Durch Ihre erste Kontaktaufnahme oder eine Mandatsanfrage entstehen Ihnen noch keine Kosten. Zunächst möchte ich Sie und Ihr Anliegen kennenlernen. Ich möchte erfahren, um was es bei Ihnen geht und welchen konkreten rechtlichen Beratungsbedarf Sie haben, wie ich Ihnen also in Ihrer Situation helfen kann. Und Sie möchten zuerst mich kennen lernen und sich von mir überzeugen. Sobald ich weiß, was Sie brauchen, kann ich Ihnen ein Angebot für meine Leistungen und die Vergütung hierfür unterbreiten. Grundsätzlich werden wir die Vergütung in einer schriftlichen Vereinbarung regeln. Diese kann auch per E-Mail geschlossen werden.

Gesetzliche Gebühren

Gesetzliche Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie gelten auch, wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird. Die gesetzlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Die gesetzlichen Gebühren dürfen in gerichtlichen Verfahren nicht durch Vergütungsvereinbarungen unterschritten werden. Sie stellen bei mir grundsätzlich die Mindestvergütung in allen Vergütungsvereinbarungen dar.

Vergütungsvereinbarungen

In der Regel schließe ich Vergütungsvereinbarungen ab, die einen Stundensatz vorsehen. Ich arbeite also nach Zeitaufwand, der minutengenau per Kanzleisoftware erfasst wird. Die Stundenaufstellungen werden den Rechnungen beigefügt. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Mandats. Auch kommt es darauf an, ob ich Sie als Verbraucher*in in einer privaten Angelegenheit oder als Unternehmer*in im Rahmen Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit berate. Je nach Umfang des geschätzten Arbeitsaufwands und des Gegenstandswerts wird ein Grundhonorar vereinbart, mit dem die Stunden verrechnet werden und das als Vorschuss bei Mandatsbeginn zu zahlen ist.

Die folgenden Angaben gelten für Unternehmer*innen:

Mein mittlerer Stundensatz liegt bei 250,00 EUR zzgl. Auslagen und jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie mich ruhig an! Sie können mich gerne anrufen oder über das Kontaktformularansprechen.
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