Wie ist der typische Ablauf eines Mandats?


Wie können Sie mich kontaktieren?

Sie können mich gerne anrufen oder per E-Mail kontaktieren, je nachdem, was für Sie passender ist. Sie können auch gleich online über das Terminbuchungstool Ihren Wunschtermin für eine Ersteinschätzung oder direkt eine Erstberatung buchen, siehe jeweils die blaue Schaltfläche unten rechts auf allen Webseiten meines Internetauftritts („Floating Button“). Ihre Anfrage bleibt vertraulich, auch wenn wir später nicht zusammenarbeiten sollten.

Ist es nötig, für die Beratung in meine Kanzlei zu kommen?

Nein. Der Erstkontakt kommt meist per E-Mail, Telefon oder das Buchungstool zustande. Dem schließt sich im Idealfall ein persönlicher Termin in meiner Kanzlei an, wenn es sich für Sie einrichten lässt. Anderenfalls können wir uns auch per Telefon oder Zoom besprechen.

Wie funktioniert das Online-Buchungstool?

Ganz einfach. Sie können dort zwischen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, einer kostenpflichtigen Beratung (telefonisch, online oder vor Ort) und einem individuellen Beratungstermin wählen.

Bei einer kostenlosen Ersteinschätzung findet noch keine rechtliche Beratung statt. Es geht darum, festzustellen, um was es bei Ihnen geht, ob Sie anwaltlicher Hilfe bedürfen und was ich konkret für Sie tun kann. Oft brauche ich für eine rechtliche Beratung auch weitere Informationen. Dieses kostenlose Telefonat ist für neue Mandant*innen gedacht. Es ist grundsätzlich auf eine Dauer von 15 Minuten beschränkt. Ich möchte Ihnen hier ein einfaches Tool zur Hand geben, um unkompliziert einen verbindlichen Termin zu reservieren.

Wenn Sie aber schon wissen, dass Sie – vielleicht auch dringend – eine rechtliche Beratung benötigen (Beispiele: Es droht eine Abmahnung oder eine Kündigung, es geht um akute Verletzungen von Verträgen, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Markenrechten, es gibt einen Konflikt mit Vertrags- oder Geschäftspartnern, die Realisierung eines neuen Projekts etc.), dann können Sie sich auch gleich für eine kostenpflichtige Erstberatung entscheiden. Die Gebühr für die Erstberatung ist eine Pauschalgebühr. Sie wird im Formular angegeben und ist im Voraus bei der Buchung online zu zahlen. Weitere rechtliche Hinweise werden im Formular gegeben. Die Erstberatung ist eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch einen Anwalt. Im Rahmen einer Erstberatung kann ich Ihren Fall daher nicht umfassend oder abschließend überprüfen, auch nicht umfassende Verträge prüfen, überarbeiten oder gar erstellen. Hierfür müssten wir eine gesonderte Vereinbarung treffen.

Wenn das Format der Erstberatung nicht passt, können Sie auch einen individuellen Beratungstermin wählen. Dies kann sinnvoll sein, wenn es um eine umfangreichere Sache geht, viele Unterlagen zu sichten oder zu prüfen sind, eine Vertretung (z.B. gegenüber Dritten oder bei Gericht) notwendig ist, die Prüfung oder Gestaltung eines Vertrages gewünscht wird oder einfach die Rechtslage sehr komplex ist. Wir schließen dann hierfür eine individuelle Vergütungsvereinbarung im Einzelfall ab. Meist ist dies eine Stundensatzvereinbarung, die hiernach entstehenden Gebühren liegen in der Regel über den im Buchungstool vorgesehenen Pauschalgebühren für Erstberatungen. Das Buchungstool bietet aber auch eine unkomplizierte Möglichkeit für Personen an, die schon Mandant*innen meiner Kanzlei sind, um verbindlich einen Besprechungstermin zu ihrer Wunschzeit zu buchen, z.B. in einer laufenden oder einer möglichen neuen Sache. Hier gelten dann die zwischen den Mandant*innen und mir abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen.

In allen Fällen können Sie schon bei der Buchung weitere Angaben zu Ihrer Sache machen und mir auch schon wichtige Unterlagen als Dateien hochladen.

Wie erfolgt die Bearbeitung von Mandaten?

Dies ist ganz abhängig von der Art des Mandats. Möchten Sie zunächst eine anwaltliche Erstberatung (per Telefon, online oder vor Ort), dann gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage und fasse die wichtigsten Punkte meist in einer E-Mail oder einem Brief zusammen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung, Gestaltung oder Verhandlung von Verträgen, werde ich die Entwürfe, Lösungsoptionen und Verhandlungsstrategien mit Ihnen individuell absprechen. Dies geht zeitlich und inhaltlich über eine Erstberatung hinaus.

Beauftragen Sie mich mit Ihrer Vertretung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde, werde ich alle Schritte mit Ihnen besprechen, wie Anschreiben, Klagen, Vergleiche usw. Auch dies geht über eine Erstberatung hinaus.

Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihren Fall in Ihrem besten Interesse bearbeiten werde. Dafür stehe ich mit meiner Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Welche Kosten enstehen bei einer Beauftragung?



Erste Kontaktaufnahme und telefonische Ersteinschätzung ohne Kosten

Kosten entstehen erst, wenn Sie mich auch beauftragen, Sie zu beraten oder zu vertreten. Durch Ihre erste Kontaktaufnahme, eine Mandatsanfrage oder eine telefonische Ersteinschätzung über das Buchungsformular entstehen Ihnen noch keine Kosten. Zunächst möchte ich Sie und Ihr Anliegen kennenlernen. Ich möchte erfahren, um was es bei Ihnen geht und welchen konkreten rechtlichen Beratungsbedarf Sie haben, wie ich Ihnen also in Ihrer Situation helfen kann. Meist werde ich Sie um weitere Informationen bitten (z.B. Verträge, E-Mail-Korrespondenzen). Sobald ich weiß, was Sie brauchen, kann ich Ihnen ein Angebot für meine Leistungen und die Vergütung hierfür unterbreiten.

Beratung und Vertretung

Werden Erstberatungen über das Buchungstool gebucht, ergeben sich die Gebühren aus dem Formular. Sie sind abhängig davon, ob Sie Verbraucher oder aber Unternehmer sind. Beispiele hierfür finden Sie im Buchungsformular. Die Vergütung für sonstige Beratungen und Vertretungen richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren sowie Vergütungsvereinbarungen. Dies besprechen wir im Einzelfall.

Gesetzliche Gebühren

Gesetzliche Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie gelten auch, wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird. Die gesetzlichen Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Die gesetzlichen Gebühren dürfen in gerichtlichen Verfahren nicht durch Vergütungsvereinbarungen unterschritten werden.

Vergütungsvereinbarungen

In der Regel schließe ich Vergütungsvereinbarungen ab. Hierbei arbeite ich meist zu einem bestimmten Stundensatz. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von den konkreten Umständen des jeweiligen Mandats. Sobald ich weiß, worum es bei Ihnen geht, kann ich Ihnen den Stundensatz mitteilen. Je nach Umfang des geschätzten Arbeitsaufwands, des Gegenstandswerts und der Schwierigkeit der Sache kann auch ein Grundhonorar vereinbart werden, mit dem die Stunden dann zunächst verrechnet werden. Bei Mandatsbeginn ist regelmäßgig ein Vorschuss zu zahlen.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie mich ruhig an! Sie können mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben.
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