Markenanmeldung: 5 Tipps und Strategien


Marken gehören zu den wesentlichen Immaterialgüterrechten von Unternehmen und Künstlern. Der Aufbau einer starken Marke (Brand) gehört zu den wesentlichen Marketingstrategien. Ganz wesentlich ist hierbei der bestmögliche Schutz der Marke. Dies geschieht bei neuentwickelten Marken durch die Anmeldung der Marke bei den Markenämtern. Hier stellen sich viele Fragen, auf die ich kurz eingehen möchte.

1. Welche Markenform?


Marken können in unterschiedlichen Formen angemeldet werden, z. B. als reine Wortmarken (Wörter, Sätze, Buchstaben, Zahlen, neuartige Wortkombinationen), Bildmarken (z. B. Logos und Grafiken ohne Wortelemente), Wort-/Bildmarken (eine Kombination aus Wort- und Bildzeichen), Farbmarken, Klangmarken und sonstige Markenformen.
Meist stellt sich die Frage, ob eine Marke als reine Wortmarke, Bildmarke oder auch in Kombination (Wort-/Bildmarke) angemeldet werden soll. Bei Bildmarken stellt sich auch die Frage, ob eine Anmeldung in schwarz-weiß oder in Farbe erfolgen soll.
Hier gilt: Haben Sie ein starkes Wort entwickelt, ist die reine Wortmarke vorzuziehen. Dann können Sie sich mit der reinen Wortmarke auch gegenüber anderen Wort-/Bildmarken behaupten, wenn dort Ihr Wort als wesentlicher Bestandteil verwendet wird. Haben Sie jedoch eine Marke mit einem schwachen Wort entwickelt, das wenig Unterscheidungskraft besitzt oder an dem vielleicht sogar ein Freihaltebedürfnis besteht, kann dieses eventuell nur in Verbindung mit einem unterscheidungskräftigen Bildzusatz schutzfähig werden.
Bezüglich der Anmeldung einer Bild- oder Wortbildmarke in Farbe oder schwarz-weiß kommt es auf die Umstände an. Meistens ist die Anmeldung in schwarz-weiß anzuraten, weil man sich dann auch gegen farbige identische oder ähnliche Marken anderer Unternehmen zur Wehr setzen kann, da grundsätzlich eine Verwechslungsgefahr besteht. Dies ist aber dann anders, wenn gerade bei Ihrer Marke die besondere farbliche Gestaltung wesentlich ist. Wenn Sie dann nur über eine schwarz-weiße Markenanmeldung verfügen, kann es geschehen, dass ein Gericht der Ansicht ist, dass Sie die registrierte schwarz-weiße Marke trotz der tatsächlichen Nutzung Ihrer farbigen Marke nicht „rechtserhaltend“ benutzen. Wird eine Marke über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht „rechtserhaltend“ benutzt, können Dritte einen Löschungsantrag stellen oder im Falle einer Klage die Nichtbenutzungseinrede erheben mit der Folge, dass wegen mangelnder Benutzung Ihre Klage abgewiesen werden kann.

2. Recherche


Haben Sie Ihre aussagekräftige Marke entwickelt, rate ich zu einer sorgfältigen Recherche. Die Markenämter bieten auch online Suchmasken für ihre Datenbanken an. Dort können Sie prüfen, inwieweit bereits identische oder ähnliche Marken bestehen. Es lässt sich auch ersehen, ob es bei Markenanmeldungen vielleicht schon zu Widersprüchen anderer Markeninhaber gekommen ist oder Marken gelöscht wurden.
Neben den Datenbanken der Markenämter rate ich auch zu einer Suche in den üblichen Suchmaschinen (Google etc.). Denn mit Ihrer neuen Marke können nicht nur andere Markenrechte in Konflikt treten. Auch die Inhaber sonstiger Namens- und Kennzeichenrechte (z. B. von Firmennamen, Domainnamen, Künstlernamen, Werktiteln) können unter Umständen gegen Ihre Marke vorgehen. Markenstreitigkeiten sind aufgrund der hohen Streitwerte dann sehr kostspielig.

3. Deutschland oder EU oder weltweit?


Marken sind nationale Rechte. Wenn Sie in Deutschland eine Marke anmelden, erwerben Sie hierdurch keinen Markenschutz außerhalb Deutschlands. Sie müssen also entscheiden, für welche Länder Sie Markenschutz beanspruchen möchten und für die jeweiligen Länder Markenanmeldungen vornehmen. Innerhalb von Europa ist die Anmeldung einer Unionsmarke beim Europäischen Markenamt (EUIPO) der kostengünstigste Weg, da Sie hiermit automatisch Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU haben. Internationale Markenanmeldungen außerhalb der EU gestalten sich schwieriger. Hier ist oft eine Erstreckung des Markenschutzes einer nationalen Marke oder Unionsmarke über das WIPO sinnvoll.
Letztlich kommt es auf den Markt Ihrer Waren und Dienstleistungen sowie das vorhandene Budget an. Eine nationale deutsche Marke kann bereits für 290,00 EUR (online) bzw. 300,00 EUR (Papier) für drei Klassen angemeldet werden, bei einer Unionsmarke müssten bei drei Klassen bereits 1.200,00 EUR ausgegeben werden. Die Erstreckung des Markenschutzes über das WIPO auf weitere Staaten (z. B. USA, Japan etc.) ist dann mit weiteren vierstelligen Kosten verbunden, zumal je nach Land auch nationale Anwälte eingeschaltet werden müssen.

4. Welche Klassen?


Bei der Markenanmeldung müssen Sie sich für die einzelnen Waren und Dienstleistungen entscheiden, für die Sie Schutz beanspruchen möchten. Nach der Markenklassifikation (Nizza-Klassifikation) werden die Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen eingeteilt. Für Marken im Unterhaltungsbereich ist meist die Dienstleistungsklasse 41 (Unterhaltung, Kulturelle Aktivitäten) relevant, je nach Tätigkeitsbereich sind auch z. B. die Klassen 9 (Ton- und Bildtonträger, Herunterladbare Musik) oder die Klasse 25 (Bekleidungsstücke etc.)sinnvoll.
Bei der Anmeldung der Waren und Dienstleistungen ist es notwendig, innerhalb der Klassen vernünftige und auch realistische Begriffe zu wählen. Hier gilt: Schießt man hier über das Ziel hinaus und registriert die Marke für alle denkbaren Waren und Dienstleistungen, die unter Umständen gar nicht geschäftsrelevant sind, erhöht man die Gefahr von Konflikten mit anderen bestehenden Marken. Ist man bei der Anmeldung jedoch zu vorsichtig und vergisst wichtige Begriffe, kann man sie später nicht mehr ergänzen. Letztlich ist auch dies wieder eine Frage der geplanten Markennutzung und des Budgets, da eine größere Zahl von Klassen auch mit höheren Gebühren einhergeht.

5. Selbst oder durch einen Anwalt?


Für die Anmeldung einer deutschen Marke oder einer Unionsmarke müssen Sie keinen Anwalt einschalten. Vor ausländischen Markenämtern außerhalb der EU kann dies anders sein. Allerdings ist es sehr sinnvoll, die Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt durchzuführen. Denn dieser berät Sie gerade auch bei den Fragen der Schutzfähigkeit bzw. Schutzunfähigkeit und ist schon in der Lage, mögliche Markenkonflikte zu bewerten. Nach meiner Erfahrung rechnen die meisten Anwälte entweder nach Stundensätzen oder Pauschalgebühren ab. Solange es nicht um komplizierte Gutachten geht, halten sich die Anwaltskosten aber im überschaubaren Bereich. Am Ende ist dies gut investiertes Geld. Denn mit Abmahnungen anderer Kennzeicheninhaber müssen Sie in der Regel gerade dann rechnen, wenn Sie auf Ihrem Markt erfolgreich geworden und eine entsprechende Bekanntheit erzielt haben. Es kann gut sein, dass Sie erst nach fünf oder acht Jahren erfolgreicher Geschäftstätigkeiten von einem Inhaber eines älteren Rechts in Anspruch genommen werden und dann auf Auskunft über sämtliche Markennutzungen in der Vergangenheit, Zahlung von Schadensersatz oder Herausgabe des Gewinns sowie Erstattung aller Kosten in Anspruch genommen werden.

Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zu Markenanmeldungen zur Verfügung. Gerne können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

Einige Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Mandats und zu den Kosten meiner Kanzlei erhalten Sie hier.
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