Leistungen / Musik

Das Musikbusiness


hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zuerst wurde der Tonträgermarkt als Kernbereich vom Livegeschäft überholt. Jetzt nimmt das Streaming Fahrt auf, wenngleich sich dies noch nicht in den Portemonnaies aller Künstler bemerkbar macht. Die Digitalisierung hat die Prozesse der Produktion, Verwertung und Nutzung von Musik geändert, damit auch die rechtlichen Strukturen und Verträge.

Ich berate Kreative, Produzenten und Verwerter bei Vertragsgestaltungen, neuen Geschäftsmodellen, der digitalen Vermarktung, Social Media, Abrechnungsfragen (Lizenzabrechnungen, Streamingvergütungen), beim Namens- und Markenschutz, bei Bandgründungen oder Bandstreitigkeiten, im Recht der Verwertungsgesellschaften (wie GEMA, GVL), in Bezug auf die KSK etc.

Ich vertrete sowohl im deutschen als auch im internationalen Musikrecht. Schon während meines Studiums in den USA habe ich einen Fokus auf das amerikanische Copyright gelegt und auch eine rechtsvergleichende Master-Thesis zum deutschen und amerikanischen Musikurheberrecht geschrieben. Gerade dann, wenn man mit englischsprachigen Partnern oder Verträgen arbeitet, sind Kenntnisse im angloamerikanischen Urheber- und Musikrecht entscheidend.

Im Springer-Verlag ist mein Praxishandbuch Musikrecht erschienen, in dem ich alle relevanten Fragen und Verträge des Musikbusiness darstelle und praktische Tipps für eine erfolgreiche kreative und unternehmerische Tätigkeit gebe.

Typische Beratungsgebiete:
  • Bandübernahmevertrag, Lizenzvertrag
  • Künstlervertrag
  • Produzentenvertrag
  • Künstlerquittung, Rechteabtretung
  • Vertriebsvertrag (digital, physisch)
  • Ansprüche auf angemessene Vergütung (§ 32, 32a UrhG)
  • Künstliche Intelligenz (KI) in der Musikproduktion
  • Auskunftsansprüche
  • Social Media Promotion
  • TV-Mediakooperationen, Werbedeals
  • Musikverlagsverträge (Subverlagsvertrag, Administrationsvertrag, Editionsvertrag, Co-Verlagsvertrag)
  • GbR-Vertrag (Bandvertrag)
  • Auseinandersetzungen von Bands
  • Lizenzabrechnungen, Zahlungsansprüche
  • Konzertvertrag, Tourvertrag, Ticketing
  • Managementvertrag, Bookingvertrag
  • Filmmusikvertrag, Synch- und Masterlizenzen
  • Verträge zwischen Miturhebern
  • Kündigung von Verträgen
  • Coverversionen, Remixes, Rechteklärung
  • Musikvideoproduktion
  • Merchandising
  • Werbung/Sponsoring/Testimonial
  • Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL)
  • Künstlersozialkasse (KSK)
  • Marken- und Titelschutz
  • Internationale Verträge
  • Ansprüche aus DDR-Verträgen/Aufnahmen
  • Beratung von Erben und Rechtsnachfolgern
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
  • Vertretung vor Gericht
Mehr zu Recht & Praxis in der Musikbranche finden Sie auch im „Praxishandbuch Musikrecht“ und im Buch „Der Künstlermanagementvertrag“.

Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich hier.

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