Leistungen – Medienstrafrecht

Beratung von Betroffenen

in strafrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Medienbranche. Seit jeher können rechtsverletzende Mitteilungen in den Medien Straftatbestände erfüllen. Auch die vorsätzliche Verletzung von Urheber-, Marken- und anderen Schutzrechten ist strafbar. Das Internet und die damit verbundene Möglichkeit, ohne finanziellen und organisatorischen Aufwand massenhaft Fotos, Filme, Artikel und andere Beiträge zu verbreiten, hat auch die Bedeutung des Strafrechts in den Medien wachsen lassen. In vielen Geschäftsbereichen ist es wichtig, sich schon im Vorfeld über mögliche Grenzen zu informieren, die das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht setzen. Leider wird das Mittel der Strafanzeige auch oft als Druckmittel oder zur Vergeltung in eigentlich zivilrechtlichen Konflikten eingesetzt. Auch hier ist den Betroffenen anzuraten, sich anwaltlich gut verteten zu lassen.

Typische Beratungsgebiete:
  • Beratung und Vertretung bei Strafanzeigen
  • Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
  • Rechtliche Prüfungen
Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
Einige Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Mandats und zu den Kosten meiner Kanzlei erhalten Sie hier.
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