Leistungen – US-Recht

Gestaltung aller notwendigen Verträge und Beratung

in der amerikanischen und angloamerikanischen Medienbranche. Aufgrund der Vernetzungen in Wirtschaft und Recht geraten deutsche und europäische Mandanten immer öfter in Berührung mit US-amerikanischen Sachverhalten, etwa weil Verträge amerikanischem Recht unterliegen oder Vertragspartner und Konkurrenten in den USA ansässig sind. Bereits frühzeitig sollte sich jeder im internationalen Rechtsverkehr tätige Mandant informieren, welche Rechte und Ansprüche er nach amerikanischem Recht besitzt (sei es als Kläger oder Beklagter) und wie diese durchsetzbar sind (Kosten, Zeit, Prozedere).

Typische Beratungsgebiete:
  • Verträge in allen Medienbereichen (insbesondere Musik und Film)
  • Rechtliche Prüfungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Vertragsverhandlungen, anwaltliche Vertretung
  • Schutz von Markenrechten
  • Schutz und Anmeldung von Urheberrechten beim Copyright Office
  • Internationaler Markenschutz
Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
Einige Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Mandats und zu den Kosten meiner Kanzlei erhalten Sie hier.
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