Gestaltung aller notwendigen Verträge und Beratung
im Musikbusiness, die Beratung bei Vertragsgestaltungen, Bandgründung, Namens- und Markenschutz, Hinterlegung von Werken, GEMA, GVL, KSK, digitaler Verwertung (z.B. Download, Streaming, Social Media, YouTube), Abrechnungsfragen (Lizenzabrechnungen, Streamingvergütungen), Vertragsbeendigungen (Kündigungen).
Meine Kanzlei hat sich von Anfang an auf das Musikrecht als einen Kernbereich spezialisiert. Zu meinen Mandanten gehören z.B. Musiker, Bands, Komponisten, Produzenten, Label, Manager oder Verwerter. Ob es sich um den ersten Plattenvertrag handelt, die Gründung einer Band, den Umgang mit Managern, Verlagen und Labels, die Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, die Klärung von Rechten oder Konflikten, ich unterstütze meine Mandanten in allen Aspekten und Bereichen des Musikbusiness.
Ich vertrete sowohl im deutschen als auch internationalen Musikrecht. Schon während meines Studiums in den USA habe ich einen Fokus auf das amerikanische Copyright gelegt und auch meine Master-Thesis an der amerikanischen Universität über einen Vergleich des deutschen und des amerikanischen Musikurheberrechts geschrieben. Gerade dann, wenn man mit englischsprachigen Partnern oder Verträgen arbeitet, sind Kenntnisse im angloamerikanischen Urheber- und Musikrecht wichtig.
Im Springer-Verlag ist mein Praxishandbuch Musikrecht erschienen, in dem ich alle relevanten Fragen und Verträge des Musikbusiness darstelle und praktische Tipps für eine erfolgreiche kreative und unternehmerische Tätigkeit gebe.
Typische Beratungsgebiete:
- Künstlervertrag
- Bandübernahmevertrag
- 360-Grad-Verträge
- Produzentenvertrag
- Vertriebsvertrag
- Digitale Verwertung (Download, Streaming)
- Social Media Promotion
- Musikverlagsvertrag
- Subverlagsvertrag, Administrationsvertrag
- Editionsvertrag, Co-Verlagsvertrag
- GbR-Vertrag (Bandvertrag)
- Auseinandersetzungen von Bands
- Lizenzabrechnungen
- Konzertvertrag
- Tourvertrag
- Managementvertrag
- Bookingvertrag
- Filmmusikvertrag
- Verträge zwischen Miturhebern
- Kündigung von Verträgen
- Coverversionen, Remixes
- Musikvideoproduktion
- Merchandising
- Werbung/Sponsoring/Testimonial
- Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL)
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Marken- und Titelschutz
- US-Verträge
- Beratung von Erben und Rechtsnachfolgern
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- Vertretung vor Gericht
Mehr zu Recht & Praxis in der Musikbranche finden Sie auch im „
Praxishandbuch Musikrecht“ und im Buch „
Der Künstlermanagementvertrag“.
Gerne stehe ich Ihnen
für ein Gespräch zur Verfügung.
Einige Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Mandats und zu den Kosten meiner Kanzlei erhalten Sie
hier.