Beratung von Urhebern und Verwertern
wie Fotografen, Grafikern, Designern, bildenden Künstlern, Werbeagenturen, Galerien, Händlern, Museen, Stiftungen, Archiven, Verbänden, Vereinen und anderen Unternehmen im Kulturbetrieb.
Ich berate in allen Bereichen des Urheber-, Kunst- und Designrechts, z.B. im Rahmen der Ausgestaltung von Bestell- oder Nutzungsverträgen, des Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutzes sowie der Verwertung in Handel und Verlag. Ferner berate ich in allen Bereichen des Fotorechts sowie Werberechts, z.B. im Rahmen der Ausarbeitung von Bestell- oder Agenturverträgen, des Urheberrechts- und Bildnisschutzes, der Honorar- und Unterlassungsklagen sowie der Probleme bei der Nutzung und Bearbeitung von Fotografien in den digitalen Offline- und Online-Medien.
Typische Beratungsgebiete:
- Schutz von urheberrechtlichen Werken
- Plagiate, unzulässige Bearbeitungen
- Autorenvertrag
- Verträge zwischen Miturhebern
- Illustrationsvertrag
- Mode- und Textildesign, Produktdesign
- Arbeitsverträge
- Fotolizenzen
- Agenturvertrag
- Galerievertrag, Ausstellungsvertrag
- Verkauf und Versteigerung von Kunstwerken
- Leihvertrag zwischen Museen
- Sponsoringvertrag
- Werbeagenturvertrag
- Verwertungsgesellschaften
- Marken- und Titelschutz
- Beratung von Erben und Rechtsnachfolgern von Urheberrechten
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- Vertretung vor Gericht
Gerne stehe ich Ihnen
für ein Gespräch zur Verfügung.
Einige Antworten auf typische Fragen zum Ablauf eines Mandats und zu den Kosten meiner Kanzlei erhalten Sie
hier.