Das Fotorecht
hat gerade durch die Digitalisierung und das Internet stark an Bedeutung gewonnen. Der Schutz von Fotografien vor unbefugter Übernahme und Bearbeitungen auf Websites, in Social Media-Profilen und Online-Publikationen beschäftigt Rechtsanwaltkanzleien auf beiden Seiten, also auf der Seite der Kreativen und Seite der Nutzer, seit Jahrzehnten. Ich berate z.B. Fotografen, Designer, Agenturen, Museen, Archive, Websitebetreiber und andere Unternehmen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, Honorar- und Unterlassungsklagen oder Problemen bei der Nutzung und Bearbeitung von Fotografien in den Offline- und Online-Medien.
Typische Beratungsgebiete:
- Fotolizenzen
- Model-Releases
- Datenschutzvereinbarungen
- Agenturvertrag
- Werbevertrag
- KI und Fotorecht
- Illustrationsvertrag
- Verwertungsgesellschaften
- Beratung von Erben und Rechtsnachfolgern von Urheberrechten
- Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- Vertretung vor Gericht
Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich
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