Künstliche Intelligenz (KI)
hat inzwischen in fast allen Rechtsgebieten rasant an Bedeutung gewonnen, nicht nur im Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Arbeitsrecht, sondern im gesamten Verbraucher- und Wirtschaftsrecht. KI-Anwendungen finden Einzug in alle privaten und geschäftlichen Bereiche.
Im Urheberrecht stellen sich zahlreiche ungelöste und hochstrittige Fragen, wie die Zulässigkeit des Trainierens der KI-Dienste mit urheberrechtlich geschützten Werken, Möglichkeiten der Lizenzierung durch Rechteinhaber, Urheberschaft am Output, Haftung der Nutzer der KI-Dienste bei der Verwertung ihrer KI-generierten Inhalte etc. In den nächsten Jahren sind hier viele Urteile zu erwarten.
Datenschutzrechtlich sind die DSGVO und weiteren Datenschutzgesetze zu beachten, da es hier zur Erhebung und Verarbeitung einer großen Zahl auch personenbezogener Daten kommen kann, angefangen mit der Accounterstellung bis zu den Prompts und den zur Prüfung oder Überarbeitung hochgeladenen Dateien, je nach Applikation wird auch der Zugriff auf lokale oder cloudbasierte Server der Nutzer gewährt. Hier stellen sich auch Fragen der Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und datenschutzrechtlichen Informationspflichten.
Als Anwalt erlebe ich den Einzug KI-basierter Tools in der täglichen Praxis, zum Einen bei Mandatsanfragen, denen oft bereits KI-generierte Prüfungen oder Vertragsentwürfe vorausgegangen sind, zum Anderen bei den aktuellen Diskussionen im anwaltlichen Berufs- und Haftungsrecht. Fast täglich kommen neue Applikationen auf den Markt oder bestehende Services werden um KI-Funktionen erweitert. Noch können sie anwaltliche Beratung in keiner Weise ersetzen.
In Europa ist das Recht der Künstlichen Intelligenz nur rudimentär in der KI-VO (AI Act) von 2024 geregelt, die sich in erster Linie mit Sicherheitsaspekten (Risikoklassifizierungen, Kennzeichnungspflichten, Folgenabschätzungen, Sicherstellung der Kompetenzen der handelnden Personen) beschäftigt. Auf europäischer Ebene stehen weitere Gesetze und Anpassungen an, insbesondere, um das Recht der Künstlichen Intelligenz in das System des Datenschutzrechts zu integrieren.
Typische Beratungsgebiete:
- Einsatz künstlicher Intelligenz in der Kreativwirtschaft (z.B. Musik, Film, Foto, Kunst)
- KI und Datenschutz
- KI und Persönlichkeitsrechte (Deep Fakes etc.)
- Sicherheit, Klassifizierung, Kennzeichnung von KI-Diensten
- Haftung und Verantwortlichkeit bei KI-Diensten
- Verträge, Lizenzen
- Einsatz von KI im Arbeitsrecht
Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich
hier.