Leistungen / Betrieblicher Datenschutz

Im betrieblichen Datenschutzrecht


besteht ein großer Regelungsbedarf. Viele Arbeitgebermaßnahmen können schon an der Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Informationspflichten scheitern (z.B. das BEM-Betriebliche Eingliederungsmanagement wegen unzureichender Einladungsschreiben), Betriebsvereinbarungen mit datenschutzrechtlichen Regelungen bedürfen der Überprüfung, Vorgaben bei Überwachungsmaßnahmen (Videoaufnahmen etc.) sind zu beachten, Betroffenenrechte müssen eingefordert oder erfüllt werden.

Typische Beratungsgebiete:
  • Zulässige Speicherung von Bewerberdaten
  • Arbeitsverträge und Datenschutz, Vertragsmuster
  • Beratung bzgl. der Aufgaben von Datenschutzbeauftragten
  • Dokumentationen (Verfahrensverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen)
  • Websites (Consent Banner, Informationspflichten)
  • Datenschutzkonzepte
  • Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DS-GVO)
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DS-GVO)
  • KI und Datenschutz
  • Ansprüche der Betroffenen (Löschung, Widerruf, Auskunft, Schadensersatz etc.)
  • Informationssicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen)
  • Mitbestimmung des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen
  • (Video-)Überwachung von Beschäftigen
  • Home Office-Regeln
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