Im betrieblichen Datenschutzrecht
besteht ein großer Regelungsbedarf. Viele Arbeitgebermaßnahmen können schon an der Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Informationspflichten scheitern (z.B. das BEM-Betriebliche Eingliederungsmanagement wegen unzureichender Einladungsschreiben), Betriebsvereinbarungen mit datenschutzrechtlichen Regelungen bedürfen der Überprüfung, Vorgaben bei Überwachungsmaßnahmen (Videoaufnahmen etc.) sind zu beachten, Betroffenenrechte müssen eingefordert oder erfüllt werden.
Typische Beratungsgebiete:
- Zulässige Speicherung von Bewerberdaten
- Arbeitsverträge und Datenschutz, Vertragsmuster
- Beratung bzgl. der Aufgaben von Datenschutzbeauftragten
- Dokumentationen (Verfahrensverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzungen)
- Websites (Consent Banner, Informationspflichten)
- Datenschutzkonzepte
- Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DS-GVO)
- Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DS-GVO)
- KI und Datenschutz
- Ansprüche der Betroffenen (Löschung, Widerruf, Auskunft, Schadensersatz etc.)
- Informationssicherheit (technische und organisatorische Maßnahmen)
- Mitbestimmung des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen
- (Video-)Überwachung von Beschäftigen
- Home Office-Regeln
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